AGB | Hotel am Stadtpark
Lieber Gast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsbedingungen Bestandteil aller Verträge sind und Sie diese mit Ihrer Unterschrift anerkennen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.2 Vertragspartner sind der Kunde und die das Hotel betreibende Betriebsgesellschaft (Römer Hotelverwaltungs GmbH&Co.KG „Hotel am Stadtpark“).
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich in Textform anerkannt.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.4 Die für die Zimmerüberlassung vereinbarten Preise werden spätestens zum Zeitpunkt des Check-in fällig, die Vergütung für weitere in Anspruch genommene Leistungen wird spätestens mit Ende des Aufenthalts im Hotel fällig. Gegebenenfalls geleistete Vorauszahlungen gem. Ziffer 3.9 bis 3.11 werden auf den Gesamtbetrag der Vergütung angerechnet.
3.5 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.6 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.7 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn (10) Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von EUR 2,50 erheben, soweit nicht der Kunde den Nachweis erbringt, dass dem Hotel tatsächlich kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens und die entsprechende Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unter Anrechnung der verwirkten pauschalen Mahngebühr vorbehalten.
3.8 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
3.9 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Beherbergungsvertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.10 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.9 oder eine Anhebung der im Beherbergungsvertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.11 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn des Aufenthalts und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.
3.12 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin durch Erklärung in Textform vom Beherbergungsvertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Hotel.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.9 und/oder 3.10 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Beherbergungsvertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
Zimmer ohne vorherige Zustimmung des Hotels, die der Textform bedarf, zu anderen als reinen Beherbergungszwecken genutzt werden, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, beispielsweise in Form der Produktion (und anschließenden Veröffentlichung) von Foto- oder Filmaufnahmen;
ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer 3.3 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Das Hotel bietet nur Nichtraucherzimmer an, somit gilt in allen Hotelzimmern und öffentlichen Bereichen des Hotels ein generelles Rauchverbot. Im Falle des Verstoßes des Gastes gegen das Rauchverbot, ist das Hotel gegenüber dem Kunden zur Geltendmachung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von EUR 250,00 als Ersatz für Reinigungsmaßnahmen berechtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel tatsächlich kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs unbenommen.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % des tagesaktuellen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 90% des tagesaktuellen Zimmerpreises. Der maßgebliche tagesaktuelle Zimmerpreis entspricht dem auf der Homepage des Hotels für den fraglichen Tag genannten Preis für ein Zimmer der entsprechenden Kategorie. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs bleibt dem Hotel unbenommen.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Die Haftung erlischt, wenn der Kunde den Schaden nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber dem Hotel anzeigt. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500,00 einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel sorgfältig behandelt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet für Verstöße gegen diese Ziffer 7.4 nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.
7.5 Das Hotel ist berechtigt, eingebrachte Sachen einen Monat nach Beendigung des Aufenthalts des Kunden dem lokalen Fundbüro zu übergeben, wenn der Kunde die eingebrachten Sachen trotz Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist nicht abgeholt hat und auch eine Nachsendung nicht möglich ist. Eventuell durch die Verbringung zum Fundbüro oder die Nachsendung entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Düsseldorf. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Düsseldorf.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8.5 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen jedoch nicht teil.
Stand: Dezember 2023